Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Bußgeldbescheide bspw. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol-/Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Abstandes, unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy usw.
- Trunkenheitsfahrten mit dem Auto oder Fahrrad
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Das allgemeine Zivilrecht umfasst insbesondere sämtliche schuldrechtlichen Verhältnisse, somit vor allem das allgemeine Vertragsrecht inklusive des Verbraucherschutzrechts und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus gehört zum allgemeinen Zivilrecht das Recht der unerlaubten Handlung, das die Folgen eines Verhaltens regelt, durch das ein anderer Mensch zu Schaden gekommen ist, sowie das Sachenrecht, das die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien regelt.
Wir vertreten unsere Mandanten seit Jahren im allgemeinen Zivilrecht, sei es in Hinblick auf Schadenersatzforderungen wegen vertragswidrigen Verhaltens oder bei der Durchsetzung von sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen aller Art. Auch das allg. Forderungsmanagement setzen wir für unsere Mandanten konsequent und effizient durch. Für Unternehmen unterschiedlichster Branchen realisieren wir den Forderungseinzug ausstehender Beträge. Von der außergerichtlichen anwaltlichen Mahnung über das gerichtliche Klageverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung setzen wir die Interessen unser Mandanten durch.
Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren. Angewendet wird es in vielen Bereichen bei Konflikten rund um die Trennung, Scheidung, Erbschaft, Gesellschafterauseinandersetzungen, bei Problem am Arbeitsplatz oder im Team etc.
Im Rahmen der Mediation wird versucht, dass die Parteien die Regelung der - rechtlich komplizierten - meist emotional aufgeladenen Probleme möglichst eigenverantwortlich, einvernehmlich und verbindlich miteinander vereinbaren. Dabei ist aber ausdrücklich festzuhalten, dass das Mediationsverfahren freiwillig und zunächst unverbindlich ist.
In einem ersten gemeinsamen Gespräch mit dem Mediator wird geklärt, ob das Verfahren der Mediation für die Parteien das richtige Angebot und die richtige Wahl ist. Nicht alle Probleme können mit der Mediation geklärt werden, es besteht jedoch die Möglichkeit dazu.